Preise und Erstattung

Kurz gesagt: Ein Termin dauert 40–45 Minuten und kostet 100 € — für alle Behandlungen gleich, ohne Aufschlag für den ersten Termin. Bezahlt wird ausschließlich per Karte.

Die Praxis liegt am Markt in Fürstenberg/Havel. Der Preis gilt für alle Behandlungen gleich, unabhängig davon, ob Sie aus Fürstenberg kommen oder die rund 25 Minuten aus Gransee oder Neustrelitz fahren.

Osteopathie ist keine Kassenleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen geben freiwillig etwas dazu, meist drei bis sechs Sitzungen im Jahr mit 30 bis 60 € je Sitzung. Fast alle verlangen dafür eine ärztliche Empfehlung, die vor der ersten Behandlung ausgestellt sein muss.

Der wichtigste Satz zuerst

Wenn Sie etwas von Ihrer Kasse zurückbekommen wollen, holen Sie sich die ärztliche Empfehlung, bevor Sie zu uns kommen. Eine formlose Bescheinigung Ihrer Hausärztin genügt bei den meisten Kassen — sie muss aber das Datum vor Ihrem ersten Termin tragen. Wer sie nachträglich besorgt, geht bei vielen Kassen leer aus.

Das ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Erstattung abgelehnt wird. Deshalb steht es hier ganz oben und nicht im Kleingedruckten.

Was gesetzliche Kassen typischerweise dazugeben

Etwa 90 bis 110 der gesetzlichen Kassen bezuschussen Osteopathie freiwillig, als sogenannte Satzungsleistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Kassen ändern diese Leistungen regelmäßig — meist zum Jahreswechsel.

Einige Beispiele, Stand August 2026 und ohne Gewähr:

KasseZuschussHöchstens
Techniker Krankenkasse3 Sitzungen à 40 €bis 120 € im Jahr
DAK-Gesundheit3 Sitzungen à 40 €bis 120 € im Jahr
IKK classic4 Sitzungen à 40 €bis 160 € im Jahr
Knappschaft80 % der Rechnung, höchstens 30 € je Sitzungbis 150 € im Jahr
Barmerüber das Bonusprogrammbis 200 € im Jahr
AOK Nordostüber das Gesundheitskonto40 € im Jahr
Stand August 2026. Die Kassen ändern diese Leistungen regelmäßig — maßgeblich ist immer die Auskunft Ihrer eigenen Kasse.

Für unsere Region wichtig

Die AOK Nordost ist die Kasse, bei der die meisten Menschen in Brandenburg versichert sind. Sie hat ihren Zuschuss zum 1. Januar 2026 deutlich gekürzt: Osteopathie läuft dort über das Gesundheitskonto, aus dem im Jahr insgesamt ein begrenzter Betrag für verschiedene Leistungen zur Verfügung steht.

Wir sagen das offen, weil die Enttäuschung sonst nach der Behandlung kommt: Wenn Sie bei der AOK Nordost versichert sind, planen Sie die Behandlung als Selbstzahlerleistung. Was zurückkommt, ist ein kleiner Zuschuss, keine Kostenübernahme.

Ein Punkt, der bei uns besonders zählt

Wir sind alle drei Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit Osteopathie-Studium — nicht Physiotherapeuten und nicht Ärzte. Das ist für die Behandlung ohne Bedeutung, für die Erstattung aber nicht: Manche Kassen bezuschussen ausdrücklich nur Behandlungen durch Ärzte oder Physiotherapeuten mit osteopathischer Zusatzausbildung, andere erstatten auch bei Heilpraktikern.

Malte Waider ist Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD), David Ragg in der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie (hpO), Laura Blacher im Verband Osteopathie Schule Deutschland (VOSD). Alle drei Verbände setzen eine mehrjährige osteopathische Ausbildung voraus, und viele Kassen orientieren sich genau daran.

Trotzdem: Fragen Sie vor der ersten Behandlung bei Ihrer Kasse nach, ob sie Behandlungen durch Heilpraktiker bezuschusst. Ein Anruf klärt in fünf Minuten, was sonst später zu Ärger führt.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel, wenn der Tarif Heilpraktikerbehandlungen einschließt. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Wie viel davon erstattet wird, steht in Ihren Versicherungsbedingungen — die Spanne reicht von voller Erstattung bis zu festen Höchstsätzen.

Beihilfeberechtigte sollten vorher in ihre Beihilfevorschrift sehen. Osteopathische Leistungen sind dort nur begrenzt und mit regional unterschiedlichen Beträgen vorgesehen.

Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren übernehmen Heilpraktikerleistungen oft zu 80 bis 100 Prozent, meist mit einem Jahreshöchstbetrag. Wenn Sie eine solche Versicherung haben, ist sie in der Regel die ergiebigste Quelle.

Wie die Abrechnung bei uns läuft

Sie zahlen den Termin direkt nach der Behandlung per Karte. Bargeld nehmen wir nicht. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse oder Versicherung einreichen können — zusammen mit der ärztlichen Empfehlung, falls Ihre Kasse eine verlangt.

Wir rechnen nicht direkt mit Kassen ab und übernehmen die Einreichung nicht für Sie. Was auf der Rechnung steht, erklären wir Ihnen gern.

Warum der Preis überhaupt hier steht

Die meisten Praxen schreiben ihn nicht hin. Wir halten das für den falschen Weg: Wer wissen will, was eine Behandlung kostet, soll es finden, ohne anrufen zu müssen — und ohne die Sorge, dass beim ersten Termin noch etwas dazukommt.

100 € für 40–45 Minuten, jede Behandlung, jeder Behandler. Das ist der ganze Preis.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?

Für die Behandlung selbst nicht — als Heilpraktiker dürfen wir Sie ohne Überweisung behandeln. Für die Erstattung durch Ihre Kasse brauchen Sie dagegen fast immer eine ärztliche Empfehlung, und zwar vor dem ersten Termin.

Zahlt meine Kasse die ganze Behandlung?

Nein. Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Was Kassen zahlen, ist ein freiwilliger Zuschuss zu einigen Sitzungen im Jahr, kein Ersatz der Kosten.

Wie viele Termine brauche ich?

Das lässt sich vor der Untersuchung nicht seriös sagen. Bei vielen Beschwerden zeigt sich nach zwei bis drei Terminen, ob die Behandlung anschlägt. Wir sagen Ihnen, wenn wir keinen Nutzen mehr sehen.

Kann ich mit EC-Karte zahlen?

Ja, ausschließlich. Wir nehmen Giro- und Kreditkarte, kein Bargeld.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Sagen Sie so früh wie möglich ab, dann kann jemand anderes den Platz bekommen. Sie erreichen uns per E-Mail, oder Sie stornieren direkt in dem Buchungssystem, über das Sie gebucht haben.