Ein Bandscheibenvorfall selbst ist nicht das, was wir osteopathisch behandeln. Bei entsprechenden Beschwerden ist zunächst wichtig zu klären, ob und in welchem Ausmaß Nervenstrukturen betroffen sind und ob eine ärztliche Behandlung notwendig ist.
Nach einer entsprechenden Abklärung kann Osteopathie begleitend sinnvoll sein. Denn Schmerzen und Bewegungseinschränkungen verändern häufig, wie wir uns bewegen und welche Bereiche des Körpers wir belasten.
Wenn bereits ein MRT-Befund oder Arztbrief vorliegt, bringen Sie diesen gerne zum ersten Termin mit.
Fachlich verantwortlich: Malte Waider und David Ragg, Heilpraktiker und Osteopathen · zuletzt aktualisiert im September 2026
Was ein Bandscheibenbefund bedeutet
Veränderungen an Bandscheiben sind häufig und kommen auch bei Menschen vor, die keine Beschwerden haben. Ein Befund im MRT bedeutet deshalb nicht automatisch, dass genau diese Veränderung für die aktuellen Schmerzen verantwortlich ist.
Entscheidend ist das Gesamtbild aus Beschwerden, körperlicher Untersuchung und – wenn vorhanden – ärztlicher Diagnostik und Bildgebung.
Besonders wichtig sind dabei mögliche Hinweise auf eine Beteiligung von Nerven. Dazu gehören beispielsweise ausstrahlende Schmerzen, Veränderungen der Empfindung oder ein neu auftretender Kraftverlust.
Wie wir untersuchen und behandeln
Zu Beginn möchten wir genau wissen, welche Beschwerden bestehen, wie sie sich entwickelt haben und was bereits untersucht wurde. Bei entsprechenden Symptomen führen wir zusätzlich eine orientierende neurologische Untersuchung durch.
Anschließend untersuchen wir unter anderem die Beweglichkeit von Wirbelsäule, Becken und angrenzenden Gelenken sowie die Spannung der Muskulatur und des umgebenden Gewebes.
Die Behandlung richtet sich danach, was wir dabei finden. Unser Ziel ist nicht, einen Bandscheibenbefund „wegzubehandeln“, sondern die Bereiche zu behandeln, die im Zusammenhang mit den Beschwerden in ihrer Beweglichkeit oder Funktion verändert sind.
Eine osteopathische Behandlung ersetzt dabei keine notwendige ärztliche Diagnostik oder Behandlung.
Wann eine schnelle ärztliche Abklärung wichtig ist
Bestimmte Symptome sollten nicht zunächst osteopathisch behandelt, sondern medizinisch abgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere:
- neu auftretender oder zunehmender Kraftverlust im Bein, Fuß, Arm oder in der Hand
- Taubheitsgefühl im Bereich von Gesäß, Damm oder Innenseiten der Oberschenkel
- neu auftretende Störungen der Blasen- oder Darmfunktion
- starke Beschwerden nach einem Unfall
- starke Rückenbeschwerden zusammen mit Fieber oder deutlich beeinträchtigtem Allgemeinzustand
Bei deutlichen Lähmungserscheinungen, neu auftretenden Blasen- oder Darmstörungen oder Taubheit im Damm-/Reithosenbereich sollten Sie nicht auf einen Termin bei uns warten, sondern sich umgehend medizinisch untersuchen lassen.
Der Termin
Ein Termin dauert 40–45 Minuten und kostet 100 €. Darin enthalten sind Gespräch, Untersuchung und Behandlung. Für den ersten Termin berechnen wir keinen zusätzlichen Aufpreis.
Die Bezahlung erfolgt bei uns per Karte. Informationen zur möglichen Erstattung durch gesetzliche und private Krankenversicherungen finden Sie unter Preise und Erstattung.
Sie finden uns am Markt in Fürstenberg/Havel. Die Praxis ist barrierefrei zugänglich, Parkplätze gibt es vor der Tür, vom Bahnhof sind es zehn Minuten zu Fuß.
